Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.04.2012 bezüglich der Anerkennung ausländischer, insbesondere europäischer Führerscheine lässt die Vermutung aufkommen, dass dem sogenannten Führerschein-Tourismus nun wieder Tür und Tor geöffnet wurde.
Zur Vorgeschichte:
Nachdem in der BRD die europaweit einmalige Form der Fahreignungsüberprüfung, die Medizinisch Psychologische Untersuchung (Idiotentest), verstärkt eingesetzt wurde, wurde immer öfter versucht, eben diese zu umgehen. Ein probates Mittel war hier ein Führerschein aus dem europäischen Ausland. Innerhalb kürzester Zeit konnte dort eine neue Fahrerlaubnis erworben werden und die MPU war umgangen.
Um dies zu verhindern wurde unter den EU-Staaten vereinbart, dass derjenige, der eine EU-Fahrerlaubnis erlangen möchte mindestens 185 Tage in dem jeweiligen Land leben muss. Des Weiteren hat Deutschland keine ausländische Fahrerlaubnis anerkannt, wenn gegen den Inhaber etwas vorlag.
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