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Führerschein ohne MPU im Ausland

Führerschein ohne MPU im Ausland

Fuehrerschein ohne MPU im Ausland: Wer erst einmal die Anordnung für eine MPU hat, sucht nach günstigeren Alternativen, wie man wieder den Führerschein bekommen kann. Im Internet finden Sie viele Angebote für einen angeblich „legalen“ Fuehrerschein ohne MPU im Ausland.

Führerschein schnell und ganz einfach ohne MPU in Rumänien, Polen, Tschechien, Ungarn oder der Slowakischen Republik. Rufen Sie uns an wir helfen Ihnen.

Dies sind Zeitungsanzeigen denen viele Fahrsünder ohne Bedenken trauen, ohne zu wissen, dass Sie sich immer in einer juristischen Grauzone bewegen und wollen einen Fuehrerschein ohne MPU im Ausland.


Seit dem 19.01.2009 ist die dritte EU-Führerscheinrichtline in Kraft. Bei Ablauf der Übergangfrist ist es nicht mehr möglich, im Ausland einen Führerschein zu erwerben, wenn in Deutschland eine medizinisch psychologische Untersuchung angeordnet wurde. Ein EU-Mitgliedstaat muss nämlich die Ausstellung einer Fahrerlaubnis ablehnen, wenn der Führerschein des Bewerbers in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.

Oftmals wird trotzdem ein EU-Führerschein ausgestellt. Behörden in den oben genannte Ländern arbeiten leider oftmals korrupt. Der Führerschein ist in Deutschland nicht gültig und berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis muss mit einem strafrechtlichen Verfahren und mit einer Strafe rechnen.

Wann kann es zu Problemen mit den deutschen Behörden kommen?

  • Wenn Sie einen gefälschten Führerschein aus einem EU-Land wie Polen, Rümänien oder Ungarn mit sich führen. Oftmals fällt der Schwindel bei der ersten Führerscheinkontrolle in Deutschland auf. Somit war das vermeindliche Führerschein-Schnäppchen ohn MPU schlichtweg ein Schwindel und Sie erhalten keinen Cent zurück.
  • Wenn die Fahrerlaubnis unter falschen Angaben erworben wurde, z.B. verschweigen des Führerscheinentzugs in Deutschland.
  • Wenn Sie gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen. Ein Antragsteller für eine Fahrerlaubnis muss im entsprechenden EU-Land mindestens 185 Tage im Jahr gemeldet sein und dort auch seinen Hauptwohnsitz haben, d.h. dort leben und arbeiten.

Mit einem ausländischen Führerschein müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle immer Ihren deutschen Pass/Personalausweis mit sich führen und sich lästigen Rückfragen aussetzen. Grundsätzlich gilt: Wer eine Sperrfrist hat, darf in Deutschland mit keinem ausländischen Führerschein fahren.

Ein Fuehrerschein ohne MPU im Ausland birgt zu viele finanzielle Risiken, die Sie nicht abschätzen können. Sie bewegen sich unter gewissen Voraussetzungen immer am Rande der Illegalität (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Irreführung der Behörden). Eine ausländische EU-Fahrerlaubnis nutzt Ihnen in Deutschland nichts, wenn Sie damit nicht legal fahren dürfen.

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