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MPU wegen Straftaten

MPU wegen Straftaten

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Wer eine Abneigung gegen Gesetze und Regeln gepaart mit einem hohen Aggressionspotential hat, bietet eine gute Grundlage für eine MPU wegen Straftaten. Dabei müssen die Straftaten noch nicht einmal etwas mit dem Strassenverkehr zu tun haben. Die Führerscheinbehörde argumentiert hier wie folgt:

Die Begründung hierfür steht in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Dort heißt es unter § 11 Eignung, Abs.3
„Die Beibringung eines Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden.“
und weiter dort unter Punkt 4
„… bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen.“

Die Führerscheinbehörde muss sicherstellen, dass alle Verkehrteilnehmer geistig und körperlich für die Teilnahme am Strassenverkehr geeignet sind. Bei einem Teilnehmer mit erhöhten Aggressionspotential (MPU wegen Straftaten) kann sie dies nicht gewährleisten. Wer ein Kraftfahrzeug zu kriminellen Zwecken nutzt begeht einen Missbrauch der Fahrerlaubnis.
Eine weitere Straftat ist die Freiheitsberaubung. Dieser Teilnehmer offenbart kein rücksichtsvolles Verhalten für den Strassenverkehr und wird es bei der MPU wegen Straftaten sehr schwer haben.

Wer eine Anordnung für eine Straftaten-MPU bekommt, sollte sich umgehend einer professionellen Vorbereitung mit Hilfe eines Diplom Psychologen anvertrauen. Wer diese Hilfe nicht in Anspruch nimmt, wird es beim MPU Gutachter sehr schwer haben, denn der Psychologe geht davon aus, dass Sie mit einer ensprechende Hilfe Ihr Fehlverhalten aufgearbeitet haben. Ihre Straftaten können Sie nicht mehr rückgängig machen, Sie können aber aktiv Ihre Vergangenheit analysieren und einen Grundstein legen damit Sie künftig keine Straftaten mehr begehen. Dies ist ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste Bestandteil, um wieder einen Führerschein zu erhalten und ihn auch langfristig zu behalten.

Was darf ich bei der Untersuchung auf keinen Fall sagen?
„Es tut mir leid, es war ein Fehler. Ich habe mich gebessert, glauben sie mir bitte. Es wird auch nicht wieder vorkommen, ich verspreche es ihnen.“
Mit solchen Antworten erreichen Sie nur, dass Sie kein positives Gutachten erhalten werden. Der Psychologe der Führerscheinstelle erkennt hier keine nachhaltige Besserung in Ihrem Verhalten und vor Allem haben Sie sich nicht ausreichend mit Ihrem Strafdelikt auseinandergesetzt. Eine Besserung ist hier in keinster Weise erkennbar. Das Aggressionspotential wird mit diesen Antworten nicht reduziert oder besser völlig eliminiert. Ein Diplom Psychologe wird mit Ihnen das Fehlverhalten aufarbeiten und Ihnen Wege zeigen die MPU wegen Straftaten zu bewältigen.