Wer betrunken Fahrrad fährt kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ein Führerscheinentzig geht dann sehr schnell. Nicht selten sind Verkehrsteilnehmer der Meinung, dass sie betrunken mit dem Fahrrad fahren dürfen. „Ich fahre ja nur auf dem Radweg und gefährde niemand“, ist die Aussage der Verkehrsünder. Selbst ein Ersttäter ohne Führerschein, der mit 1,75 Promille Fahrrad fährt, kann eine Anordnung für eine MPU erhalten.
Ein Radfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer und als solcher fällt er natürlich unter die Verkehrsregeln. Verstöße gegen Verkehrsregeln werden entsprechend geahndet.
Der Führerscheinentzug ist nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad immer möglich.
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