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Geänderte Regeln beim Führerschein 2013

Geänderte Regeln beim Führerschein 2013

Am 19.Januar 2013 treten neue gravierende Regelungen beim Führerschein in Kraft. Betroffen sind verschiedene Klassen. Hier ein Überblick über die massivsten Änderungen:

PKW Führerschein

Bisherige Regelung
Der einmal erteilte Führerschein behält unbegrenzte Gültigkeit. Das Dokument muss nicht aktualisiert werden.

Neue Regelung
Alle 15 Jahre muss der Führerschein erneuert werden. Prüfungen sind nicht erforderlich, es geht um das Dokument an sich.

Hintergrund
Die Daten und Fotos sollen auf einen etwas neueren Stand sein.

Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle, die nach dem 19.01.2013 einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen. Also auch diejenigen, die einen „alten“ Führerschein besitzen, aber wegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung o.ä. ein neues Dokument beantragt haben. Entscheidend ist hier das Datum der Aushändigung.

Trike-Fahrer

Bisherige Regelung
Trikes wurden wie PKW behandelt. Der PKW-Führerschein reichte. Anhänger durften angehängt werden.

Neue Regelung
Ab dem 19.01.2012 bedarf es zum Fahren eines Trikes einen Motorrad-Führerschein. Das Mitführen eines Anhängers ist nicht mehr länger gestattet. Hintergrund Die Zuordnung von Trikes hat sich geändert.

Wer ist betroffen?
Voraussichtlich nur „neue“ Führerscheine. Wer bereits vor dem 19.01.2013 im Besitz eines PKW-Führerscheins war, soll von der Änderung nicht betroffen sein.

Motorrad – Führerschein Klassen 2013

Bisherige Regel
Klasse A1 für Leichtkrafträder (ab 16J). Beschränkung auf 80 km/h. Klasse A für Motorräder bis 34 PS. Nach 2 Jahren in der beschränkten A-Klasse automatischer Aufstieg in Klasse A.

Neue Regel
Klasse A1 bleibt bestehen, aber die Beschränkung fällt weg. Klasse A wird durch A2 ersetzt. Mit A2 dürfen bis zu 48 PS gefahren werden. Der Aufstieg in die PS-stärkere Klasse bedarf nun der praktischen Prüfung.

Anhänger

Bisherige Regel
Führerschein Klasse B erlaubt das Fahren eines Kfz bis zu 3,5t mit Anhänger bis zu 750 kg. Ebenfalls mit Führerschein Klasse B bisher erlaubt: Der Anhänger ist schwerer als 750 kg aber, PKW + Anhänger bleiben zusammen unter 3,5t und das zul. Gesamtgewicht des Anhängers liegt unterhalb des Leergewichts des Zugfahrzeugs. Ansonsten muss Führerschein Klasse BE vorhanden sein.

Neue Regel
Führerschein Klasse B ist ausreichend, wenn das Gewicht des Anhängers zwar 750 kg überschreitet, aber das Gesamtgewicht von PKW + Anhänger unter 3,5t bleibt. Wird die Grenze überschritten gilt Klasse BE. Klasse B96 gilt, wenn der Anhänger über 750 kg wiegt, das Gewicht von PKW + Anhänger zusammen zwar über 3,5t aber unter 4,25t liegt. *alle Angaben ohne Gewähr

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