Home
Renaissance des Führerschein-Tourismus?

Renaissance des Führerschein-Tourismus?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.04.2012 bezüglich der Anerkennung ausländischer, insbesondere europäischer Führerscheine lässt die Vermutung aufkommen, dass dem sogenannten Führerschein-Tourismus nun wieder Tür und Tor geöffnet wurde.

Zur Vorgeschichte:
Nachdem in der BRD die europaweit einmalige Form der Fahreignungsüberprüfung, die Medizinisch Psychologische Untersuchung (Idiotentest), verstärkt eingesetzt wurde, wurde immer öfter versucht, eben diese zu umgehen. Ein probates Mittel war hier ein Führerschein aus dem europäischen Ausland. Innerhalb kürzester Zeit konnte dort eine neue Fahrerlaubnis erworben werden und die MPU war umgangen.
Um dies zu verhindern wurde unter den EU-Staaten vereinbart, dass derjenige, der eine EU-Fahrerlaubnis erlangen möchte mindestens 185 Tage in dem jeweiligen Land leben muss. Des Weiteren hat Deutschland keine ausländische Fahrerlaubnis anerkannt, wenn gegen den Inhaber etwas vorlag.

Und genau dieser Punkt wurde nun vom EuGH als nicht rechtmäßig eingestuft. Kein EU-Mitgliedsstaat hat das Recht, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates abzuerkennen. Dieses Recht obliegt allein dem ausstellenden Staat. Nur bei berechtigten Zweifeln ist es Deutschland gestattet, eine Prüfung des Einzelfalls vorzunehmen.

Ist nun der Weg für den sogenannten Führerschein-Tourismus wieder frei? Nur bedingt. Abgesehen davon, dass eine eventuelle Sperrfrist in jedem Fall abgelaufen sein muss, bleibt auch die Regelung, dass man ca. ½ Jahr im entsprechenden europäischen Ausland nachweislich leben muss, in Kraft. Des Weiteren ist zu bemerken, dass die deutschen Führerscheinbehörden bisher eher skeptisch auf EU-Fahrerlaubnisse reagieren und somit Ärger vorprogrammiert scheint. Im Einzelfall kann es darauf hinauslaufen, dass eine Klärung erst mit Hilfe eines Gerichtsurteils stattfindet. Dies ist natürlich zeit- und kostenintensiv.

Und auch aus finanzieller Sicht lohnt ein EU-Führerschein nur bedingt. Denn sowohl der Auslandsaufenthalt (185 Tage mind.), die administrative Abhandlung (Ämter- und Behördengänge sind im Ausland auch nicht „ohne“) als auch der Führerschein an sich kosten.

Ob dieses Geld nicht besser in eine professionelle MPU-Vorbereitung mit absoluter Rechtssicherheit investiert werden sollte, muss jeder selbst entscheiden!

Hinterlasse einen Kommentar